Termine zum Grillen & Grill-Rezepte
Wir heißen die Sommer-Grillzeit willkommen !!
- Alles rund ums Grillen....
Rechtsgedöns rund um den Grill
Grundsätzlich ist es erlaubt im Garten oder auf dem Balkon zu grillen,
außer die Hausordnung oder der Mietvertrag verbieten es ausdrücklich.
Es darf nicht gegrillt werden, wenn Rauchschwaden in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn eindringen.
Mieter in einem Mehrfamilienhaus haben das Recht zwischen April und September ,
einmal monatlich auf der Terrasse oder dem Balkon zu grillen.
Allerdings müssen die Nachbarn davon 48 Stunden im voraus informiert werden.
Ab 22 Uhr muss die Nachtruhe eingehalten werden
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Habt Ihr Rezept Ideen für einen besonderen Grilltag/abend.
oder
wollt Ihr Grillen und sucht noch Mit_Griller
na dann auf geht`s.
Liebe Grüße CocoCaipi